Selbstverständlich werden auch in der Zeitarbeit die Mitarbeiter bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und entsprechende Beiträge abgeführt. Auch andere Bestandteile eines normalen Arbeitsverhältnisses wie Urlaubsanspruch oder Kündigungsfristen gelten natürlich ebenfalls in der Zeitarbeit.